Mag.ª Elisabeth Schwendt ist eine gebürtige Schottwienerin, welche die Gymnasien in Neunkirchen und Sachsenbrunn besuchte.

Seit mehr als 15 Jahren betreibt sie ihre eigene Rechtanwaltskanzlei in Wien, betreut jedoch auch Klient:innen im Bezirk Neunkirchen. Mag.ª Schwendt ist spezialisiert auf Immobilien- und Erbrecht.

Mag.ª Elisabeth Schwendt
Rechtsanwältin

1060 Wien, Köstlergasse 1 / 30
Tel: +43 (0)1 535 93 39
Mail: office@ra-schwendt.at
Web: ra-schwendt.at

Der Verlust eines Angehörigen ist oft mit einer Phase der Trauer und zahlreichen organisatorischen Aufgaben verbunden. Gehört zum Nachlass eine Immobilie – Haus, Wohnung, Baugrund etc. – stehen Erben zusätzlich vor wichtigen rechtlichen, finanziellen und strategischen Entscheidungen.

Ein strukturierter Überblick hilft, Fehler zu vermeiden und die richtigen Entscheidungen zu treffen:

1. Das Verlassenschaftsverfahren als erster Schritt

Bevor über die geerbte Immobilie verfügt werden kann, ist zunächst das Verlassenschaftsverfahren abzuwickeln. Dieses wird durch einen vom Gericht bestellten Notar als Gerichtskommissär durchgeführt. Im Rahmen des Verlassenschafts-verfahrens werden die Erben festgestellt, der Nachlass erhoben und schließlich die Einantwortung vorgenommen. Bei der Einantwortung handelt es sich um den Gerichtsbeschluss, mit dem der Nachlass an die Erben übertragen wird. Erst mit rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss geht das Eigentum an der Immobilie auf die Erben über.

Bereits im Verlassenschaftsverfahren kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind,  Pflichtteilsansprüche bestehen oder Unklarheiten hinsichtlich letztwilliger Verfügungen auftreten.

2. Welche Entscheidungen sind nach der Einantwortung zu treffen?

Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens stellt sich die Frage, was mit der geerbten Immobilie weiter geschehen soll. Vor einer Entscheidung sollten die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft werden. Mögliche Optionen sind: Eigennutzung, Vermietung, Übertragung innerhalb der Familie oder Verkauf.

3. Welche Unterlagen werden für einen Verkauf benötigt?

Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, sollte frühzeitig die erforderlichen Unterlagen zusammentragen. Dazu zählen insbesondere: Grundbuchsauszug, Einantwortungsbeschluss, Energieausweis, Baupläne und Baubewilligungen, Nutzwertgutachten (bei Wohnungseigentum), gegebenenfalls Mietverträge, Betriebskosten- und Verwaltungsunterlagen. Viele dieser Dokumente können beim Grundbuch, bei der zuständigen Baubehörde oder der Hausverwaltung beschafft werden. Die Einholung der Unterlagen erweist sich in der Praxis häufig als zeitaufwendig und sollte daher rechtzeitig begonnen werden.

Steuerspartipp

Wenn die Immobilie direkt aus der Verlassenschaft verkauft wird, können Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr gespart werden!

4. Welche Unterstützung bieten Rechtsanwälte und Notare?

Rechtsanwälte und Notare begleiten Erben bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die geerbte Immobilie. Dazu gehören insbesondere: Beratung im Verlassenschaftsverfahren, Klärung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Prüfung der Eigentumsverhältnisse, Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Abwicklung von Liegenschaftsübertragungen sowie grundbücherliche Durchführung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und hilft, spätere Konflikte oder kostspielige Fehler zu vermeiden.

5. Warum die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler sinnvoll sein kann

Neben der rechtlichen Begleitung kann auch die Unterstützung durch einen Immobilienmakler eine wertvolle Entlastung darstellen. Denn ein erfahrener Makler ist nicht nur ein Experte, der die Marktsituation kennt und eine realistische Einschätzung des erzielbaren Kaufpreises abgeben kann, sondern übernimmt auch zahlreiche Aufgaben wie die Aufbereitung der Verkaufs-unterlagen, die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen sowie die Kommunikation mit Interessenten. Dadurch können sich die Erben auf die wesentlichen Entscheidungen konzentrieren und werden in einer oft emotional anspruchsvollen Situation, in der viele organisatorische Aufgaben anstehen, spürbar entlastet.

Fazit

Eine geerbte Immobilie bringt nicht nur einen Vermögenswert, sondern auch zahlreiche rechtliche und organisatorische Aufgaben mit sich. Wer frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann Risiken vermeiden, Abläufe beschleunigen und fundierte Entscheidungen treffen.

Als Rechtsanwältin unterstütze ich Mandantinnen und Mandanten bei sämtlichen Fragen rund um Erbrecht, Verlassenschaftsabwicklung und Immobilienrecht – von der ersten rechtlichen Orientierung bis zur erfolgreichen Abwicklung einer Veräußerung.